Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma CundP-Events

1. Anwendungsbereich der AGB
Die Firma CundP-Events, Böhmerwaldstr. 5, 63454 Hanau, nachfolgend „CundP-Events“ genannt, plant und führt verschiedene Dienstleistungen in dem Bereich „Events“ für ihre Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ aus. Bei dem Auftraggeber kann es sich hierbei sowohl um Privat-, als auch um Geschäftskunden handeln.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CundP Events, nachfolgend „AGB“ genannt, regeln jedes auf diese AGB verweisende Vertragsverhältnis zwischen CundP Events und dem jeweiligen Auftraggeber. Die AGB gelten für alle Angebote und Leistungen der CundP Events sowie für alle individuellen Vereinbarungen zwischen CundP Events und dem Auftraggeber. Individuelle Vereinbarungen, abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers, finden nur dann und insoweit Anwendung, wenn und soweit CundP Events ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Eine Zustimmung von CundP Events liegt nicht vor bei bloßem Schweigen oder der widerspruchslosen oder vorbehaltlosen Erbringung oder Entgegennahme vereinbarter Leistungen oder Entgelte.
Die Dienstleistungen der CundP Events“ richten – soweit es natürliche Personen betrifft – sich ausschließlich an volljährige Personen. Der Auftraggeber sichert insoweit zu, zum Zeitpunkt der Beauftragung volljährig und voll geschäftsfähig zu sein. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Bestellung der Leistung gegenüber CundP Events stets vollständige, wahrheitsgemäße und aktuelle Angaben zu machen und seine hinterlassenen Dateninformationen erforderlichenfalls zu korrigieren bzw. zu aktualisieren. Eine Verwendung von Pseudonymen, Nicknames oder Künstlernamen bei Auftragserteilung ist nicht gestattet.

2. Vertragsschluss
Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Webseite von CundP Events stellt keinesfalls ein rechtlich bindendes Angebot seitens CundP Events dar. Hierbei handelt es sich lediglich um eine unverbindliche und freibleibende Aufforderung zur Abgabe eines entsprechenden Angebotes durch den Auftraggeber.
Vor Abgabe des entsprechenden rechtsverbindlichen Angebotes durch den Auftraggeber hat dieser mit einem Klick auf die dafür vorgesehene Checkbox ausdrücklich zu bestätigen, dass er diese AGB und die Widerrufsbelehrung gelesen und akzeptiert hat. Vor Abgabe einer verbindlichen Bestellung der seitens CundP Events angebotenen Dienstleistung durch Betätigung des entsprechenden Buttons hat der Nutzer die Möglichkeit, die eingegebenen Daten nochmals zu überprüfen und ggf. zu ändern.
Im Anschluss an die Abgabe der verbindlichen Bestellung und des damit verbundenen rechtsverbindlichen Angebots des Auftraggebers erhält dieser eine E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Darin sind nochmals alle Angaben aus der Auftragserteilung sowie diese AGB samt Widerrufsbelehrung aufgeführt. Diese E-Mail bestätigt den Zugang der Auftragserteilung bei CundP Events, stellt aber noch nicht die Annahme des Angebotes des Auftraggebers dar, außer wenn die E-Mail ausdrücklich als Annahme bzw. Auftragsbestätigung seitens CundP Events deklariert wird. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist und unter dieser Adresse die von CundP Events versandten E-Mails empfangen werden können.
CundP Events kann das Angebot des Auftraggebers innerhalb einer Woche entweder durch ausdrückliche Annahmeerklärung bzw. Auftragsbestätigung oder aber durch Erbringung der vertragsgemäßen Leistung bzw. Dienstleistung bzw. durch das Beginnen mit der Erbringung der vertragsgemäßen Leistung bzw. Dienstleistung gegenüber dem Auftraggeber annehmen.

3. Vertragliche Leistung, Vertragsgegenstand
Die vertragliche Leistung der CundP Events sieht vor, gegen die vertraglich vereinbarte Vergütung, die vom Auftraggeber im Vertrag bestimmte Veranstaltung unter Berücksichtigung der teilnehmenden Personenzahl mit entsprechendem Equipment in Form einer mobilen Cocktail-Theke nebst Gläser, Getränke, Alkohol, Eis, Dekoration und Früchte auszustatten und die vereinbarte Form von Betreuung („Barkeeper“) zu erbringen. Die Betreuung der vom Auftraggeber bestellten mobilen Cocktail-Theke erfolgt hierbei durch den „Barkeeper“, welcher seitens CundP Events in Form von Personal zur Verfügung gestellt wird.
Veranstalter der Events ist ausschließlich der Auftraggeber.
Die Dauer der von CundP Events betreuten Cocktail-Veranstaltung beträgt maximal acht Stunden (zwei Stunden für Auf-und Abbau des Equipments inkludiert). Es werden davon vier Stunden gemixt und die im jeweilig gebuchten Angebot angeführte Anzahl an Cocktails ausgeschenkt. Werden mehr Cocktails ausgeschenkt als vertraglich gebucht, so ist vom Auftraggeber die Differenz zur vertraglich festgelegten Anzahl zu zahlen. Sofern der Auftraggeber darüberhinaus eine Verlängerung der maximalen Zeit wünscht, erfolgt seitens CundP Events eine verhältnismäßige Nachberechnung der Zusatzzeit, deren Abrechnung nach Beendigung der Veranstaltung erfolgt. CundP Events ist jedoch dazu berechtigt, eine Verlängerung über die maximale Stundenzahl hinaus ohne Nennung von Gründen abzulehnen.
CundP Events ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten und vom Auftraggeber gewünschten Leistungen in zumutbarer Weise für den Auftraggeber zu ändern, soweit dadurch der Wert der Leistungen für den Auftraggeber nicht gemindert wird.

4. Preise
Es gelten die Preise der Auftragsbestätigung bzw. des Dienstleistungsvertrages. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich in Euro.

5. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichter sich gegenüber CundP Events, alle notwendigen Voraussetzungen zur Erfüllung des Vertragsgegenstandes zu schaffen. Mit erfolgtem Vertragsabschluss ist der Auftraggeber als Veranstalter gegenüber CundP Events dazu verpflichtet, sämtliche relevanten Informationen mitzuteilen, welche der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags dienen. Hierzu gehört neben der Nennung der vollständigen Anschrift nebst Beschreibung des Veranstaltungsorts auch das Recht von CundP Events der vorherigen Besichtigung. Alle zur Durchführung vorher zu entrichtenden notwendigen Gebühren nebst etwaiger dazugehöriger Genehmigungsverfahren sind vom Auftraggeber im Vorfeld zu entrichten bzw. durchzuführen.
Der Auftraggeber hat freien Zugang zu den notwendigen Räumlichkeiten und ausreichend gebührenfreien Parkraum in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsort bereitzustellen und freie Zufahrt zu gewährleisten. Hierzu zählen auch entsprechende Be- und Entlademöglichkeiten während des Auf- und Abbaus, sowie die Nutzung eines etwaig vorhandenen Fahrstuhls.
Die Anlieferung des Equipments durch CundP Events ist auf der Basis kalkuliert, dass der vom Auftraggeber angegebene Veranstaltungsort ebenerdig oder aber zumindest per Aufzug erreicht werden kann. Sofern seitens des Mitarbeiters von CundP Events entgegen vorheriger Informationen des Auftraggebers jedoch erschwerte Bedingungen vorgefunden werden, erfolgt für den erschwerten Auf- und Abbau die Berechnung einer Pauschale von 5% des vertraglich festgelegten Rechnungspreises.
Der Auftraggeber stellt in der Nähe der mobilen Cocktail-Theke einen Stromanschluss von 230 V, eine Spülgelegenheit sowie Lagermöglichkeiten für Getränke, Früchte und sonstige Warenvorräte zur Verfügung. Die Stellfläche der Theke muss zudem überdacht sein.
Für die Zeit des Aufbaus der Bar, welche in Abhängigkeit vom Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungstag von einem Mitarbeiter seitens CundP Events durchgeführt wird, hat am Veranstaltungsort ein kompetenter Ansprechpartner seitens des Auftraggebers bereitzustehen.
Sowohl vor als auch während der Veranstaltung hat der Auftraggeber für die Verpflegung des Mitarbeiters („Barkeeper“) von CundP Events zu sorgen.
Sämtliches von CundP Events zur ordungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung gestelltes Equipment ist vom Auftraggeber und dessen Gästen mit entsprechender Sorgfalt zu behandeln.
Sollte aufgrund langer Anfahrtzeit oder aufgrund Verlängerung der Veranstaltungsdauer eine Übernachtung des Mitarbeiters von CundP Events notwendig werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, ein der mittleren Preiskategorie entsprechendes Hotel incl. Frühstück in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes zur Verfügung zu stellen.

6. Rücktritt vom Vertrag seitens des Auftraggebers
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten zu können. Die Rücktrittserklärung ist gegenüber CundP Events schriftlich mitzuteilen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei CundP Events.
Tritt der Auftraggeber gemäß 6.1 vom Vertrag zurück, oder ist CundP Events aufgrund vom Auftraggeber zu vertretender Umstände an der Ausübung der vereinbarten Leistung gehindert, ist CundP Events dazu berechtigt, gegenüber dem Auftraggeber entsprechenden angemessenen Schadensersatz für die getroffenen Vorbereitungen und Aufwendungen sowie entgangenen Gewinn zu verlangen.
Die Rücktrittspauschalen gestalten sich wie folgt:
Bis 6 Wochen vor der geplanten Veranstaltung kann der Auftrag ohne eine zu zahlende Rücktrittspauschale d.h. kostenfrei seitens des Auftraggebers storniert werden.
Ab 4 Wochen vor der Veranstaltung 20% der vertraglich vereinbarten Vergütung
Ab 2 Wochen vor der Veranstaltung 50% der vertraglich vereinbarten Vergütung
Ab 1 Woche vor der Veranstaltung 75% der vertraglich vereinbarten Vergütung
Ab 2 Tage vor der Veranstaltung 90 % der vertraglich vereinbarten Vergütung

7. Rechnung und Zahlung
Zahlungen sind mit Rechnungsstellung durch CundP Events fällig, eine vollständige Begleichung der Rechnung spätestens nach Ende der vereinbarten Leistungserbringung.
Der Auftraggeber verpflichtet sich mit Zugang der Auftragsbestätigung gegenüber CundP Events zur Leistung einer Anzahlung i.H.v. 50 % des zuvor vertraglich vereinbarten Vergütung. Diese ist innerhalb von 14 Tagen auf das in der Rechnung angegebene Konto der CundP Events unter Nennung der Rechnungsnummer zu entrichten.

8. Fahrtkosten
An- und Abfahrtskosten bei einer Strecke von bis zu 20 km zum Veranstaltungsort werden seitens CundP Events gegenüber dem Auftraggeber nicht gesondert berechnet.
Ab einem An- und Abfahrtsweg von 21 km wird eine Wegpauschale von 0,55 € je gefahrenem km erhoben und mit Beendigung der Veranstaltung in der Endabrechnung mit angeführt.

9. Haftung der CundP Events
Schadensersatzansprüche gegenüber CundP Events bzw. gegen dessen Mitarbeiter sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht bei Verletzungen von vertraglichen Hauptpflichten, sowie bei grober Pflichtverletzung, welche die Ansprüche aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen.
CundP Events hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, welche ggfs. Schäden,welche durch Auf- oder Abbau entstanden sind übernimmt. Eine Verrechnung mit der zu erbringenden Vergütung ist unzulässig.

10. Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden am, oder dem Verlust von Inventar von CundP Events, die sich während der Dauer der Veranstaltung bzw. am Ende der Veranstaltung am Veranstaltungsort ergeben, und welche nicht von CundP Events zu vertreten sind. Alle von CundP Events in die Veranstaltung eingebrachten Gegenstände in Gestalt der mobilen Cocktail-Theke, gelieferten Ware, sowie sonstige Materialien werden durch den Auftraggeber in Form einer Haftpflichtversicherung gegen alle Gefahren versichert. Eine Haftung des Auftraggebers entfällt in solchen Fällen, in denen CundP Events die Schäden gegenüber einem verantwortlichen Dritten liquidieren kann.
Der Auftraggeber hat für die Sicherheit des Mitarbeiters von CundP Events während der Veranstaltung zu sorgen und haftet für Personenschäden.

11. Schlussbestimmungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten alle Vereinbarungen des zwischen CundP Events und dem Auftraggeber bestehenden Vertrages, welche über die ausdrücklichen, schriftlichen und individuellen Vereinbarungen hinausgehen. Weitere Vereinbarungen bestehen nicht. Sie bedürfen für ihre Gültigkeit Schriftform, hierzu genügen auch Fax oder Email.
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und CundP Events unterliegt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Auftraggebers, dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Hanau.
Diese AGB gelten für Rechtsnachfolger des Auftraggebers und des Auftragnehmers.
Sollte eine der vorgenannten Bedingungen unwirksam sein, so beeinflusst dies nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.